Kaum ist das letzte Verfahren gegen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gescheitert, gibt es schon wieder einen neuen Versuch. Der Bund der Steuerzahler hat eine Musterklage für das Streitjahr 2007 eingereicht, weil das Bundesverfassungsgericht die letzte Klage ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte.
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