Unternehmer, deren Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen erheben und abführen, dürfen aber umgekehrt auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Dazu darf der Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro liegen, und der Umsatz des aktuellen Jahres darf 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
Der Vorjahresumsatz hat für die Statusfestlegung allerdings Priorität, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Selbst wenn der Umsatz nur im Vorjahr die Grenze von 17.500 Euro überschritten hat und voraussehbar ist, dass er im laufenden Jahr wieder unter 17.500 Euro liegen wird, besteht im laufenden Jahr kein Anspruch auf den Kleinunternehmerstatus.
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