Führt ein Erbe einen Rechtsstreit um die von ihm zu tragende Erbschaftssteuer, so kann er die hierfür anfallenden Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Unerheblich ist nach der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs, ob der Erbe den Rechtsstreit selbst ausgelöst hat oder einem laufenden Verfahren nur beigetreten ist.
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