Immer wieder weigert sich das Finanzamt, einem Existenzgründer eine Steuernummer zuzuteilen, weil sie davon ausgeht oder zumindest unterstellt, dass keine ernsthaften unternehmerischen Absichten bestehen. Mehrere Finanzgerichte haben aber inzwischen bestätigt, dass die Finanzverwaltung auf Antrag verpflichtet ist, eine Steuernummer zu erteilen. Erstens sei das Finanzamt nicht berechtigt, zur Gefahrenabwehr die Erteilung einer Steuernummer zu verweigern. Zweitens dürfe das Finanzamt nicht bei einem Existenzgründer Betriebsstrukturen erwarten, die für einen eingeführten, jahrelang tätigen Betrieb typisch sind. Und Drittens ist eine Steuernummer zwingend erforderlich, um überhaupt erst unternehmerisch tätig sein zu können.
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