Das eigentlich zur Entlastung von Kleinunternehmern eingeführte Formular EÜR hat sein Ziel offenbar verfehlt: Die Finanzverwaltung fordert in verschiedenen Regionen Deutschlands generell neben dem Formular EÜR eine vollständige formlose Gewinnermittlung. Von einer verbesserten Informationsgrundlage für die Finanzverwaltung kann daher keine Rede sein. Statt zu einer Entlastung führt das Formular nun sogar zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen. Die Bundessteuerberaterkammer hat sich nun an das Bundesfinanzministerium gewendet und eine rasche und praktikable Lösung gefordert.
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