Das Bundesministerium der Finanzen hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung nach einem Schreiben im Februar letzten Jahres mit einem weiteren Schreiben geändert. Die Änderungen durch dieses jüngste BMF-Schreiben betreffen insbesondere die Fortgeltung des Nachprüfungsvorbehalts bei abweichender Steuerfestsetzung, die Neubestimmung des Umfangs der Vorläufigkeit bei geänderter Steuerfestsetzung, die steuerlichen Wahlrechte und ihre verfahrensrechtliche Bedeutung, sowie die Erhebung von Säumniszuschlägen in Stundungs- und Aussetzungsfällen sowie bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen