Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Der Bundesfinanzhof hat sich somit der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und begründet dies damit, dass sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsgeschäft verwandelt. Die Herausgabe des angeschafften Wirtschaftsgutes stellt keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bereits erfolgt ist, und die Nutzungserträge aus der Besitzzeit beim Vertragspartner verbleiben.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden