Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat mitgeteilt, dass für den erleichterten Spendennachweis für Beträge bis zu 100 Euro auch Zahlungsbelege verwendet werden können, die im Online-Banking ausgedruckt werden. Der Beleg muss alle für Überweisungsbelege erforderlichen Angaben enthalten.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.