Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen

Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.

Eine nicht umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass

  • ein Unternehmen im Ganzen übereignet wird (es müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden), und

  • der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Geschäftsveräußerung umsatzsteuerpflichtig.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden