Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers

Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.

Müssen Sie für den Erblasser eine Steuererklärung erstellen und benötigen dafür die Hilfe eines Steuerberaters, so können Sie die Aufwendungen für den Steuerberater in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lässt den Abzug zu, weil Sie sich als Rechtsnachfolger des Erblassers in einer ähnlichen Situation wie bei Ihren eigenen Steuerangelegenheiten befinden.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden