Zur Finanzierung der Schäden, die durch die Flutkatastrophe 2002 entstanden sind, wurden für 2003 die Steuersätze angehoben. So wurde auch die Körperschaftsteuer von 25 % auf 26,5 % angehoben. Da diese Anhebung jedoch nur für die Dauer von einem Jahr vorgesehen war, beträgt die Körperschaftsteuer ab 2004 wieder 25 %.
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