Beginnend mit 2004 sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister verpflichtet, jedem Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen. Diese Bescheinigung ist zugleich eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer. Der Bundesfinanzminister will mit dieser Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurde, zweifellos eine bessere Erfassung dieser Erträge bei der Besteuerung sicherstellen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen