Nach einer Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses ist der Kündigungsschutz nun wieder da angelangt, wo er vor sechs Jahren schon einmal gewesen ist: Künftig gilt der verschärfte Kündigungsschutz erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, bisher lag die Grenze bei mehr als 5 Mitarbeitern. Allerdings ist der veränderte Kündigungsschutz auf Neueinstellungen begrenzt, für bereits angestellte Mitarbeiter gilt die alte Rechtslage weiter.
Auch wenn diese Änderung sicher nicht sofort zu einer großen Welle von Neueinstellungen führt, so schafft sie doch die Grundlage für eine flexiblere Personalplanung bei Existenzgründern und Kleinunternehmern, sobald eine echte Konjunkturerholung kommt. Weitere Beschlüsse betreffen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, für die zukünftig die Kommunen zuständig sind, wenn sie dies wünschen, andernfalls die Bundesanstalt für Arbeit. Sowohl die Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose als auch mögliche Änderungen beim Tarifrecht wurden verworfen. Damit ist Langzeitarbeitslosen nun jede legale Arbeit zumutbar, während beim Tarifrecht lediglich eine Protokollerklärung beschlossen wurde, die die Tarifpartner auffordert, innerhalb eines Jahres eine freiwillige Regelung zu finden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen