Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse der GmbH zu seinen freiwilligen Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Nur an Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können steuerfreie Beitragszuschüsse gezahlt werden.
Beitragszuschüsse der GmbH zur freiwilligen Rentenversicherung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers sind ebenfalls nicht steuerfrei, wenn der Geschäftsführer mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen