Nach wie vor gibt es Verzinsungsregelungen im Steuerrecht, über deren Verfassungskonformität gestritten wird. Wie bei fast allen anderen Regelungen hat der Bundesfinanzhof allerdings auch bei der Abzinsungsregelung für lebenslängliche Nutzungen und Leistungen entschieden, dass der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß ist. Dabei haben die Richter nicht nur dieselben Argumente herangezogen, die in den Urteilen zu anderen Verzinsungsregelungen zum Tragen kamen. Entscheidend war für die Richter hier, dass bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen zukünftige Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mitunter Jahrzehnten betrachtet werden. Die Bewertungsregelung ist deshalb nach Überzeugung der Richter von einer besonderen Langfristigkeit geprägt, bei der vorübergehende Niedrigzinsphasen in den Hintergrund treten.
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