Mit Urteilen in mehreren viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof 2021 darüber entschieden, wann eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt und dazu ein entsprechendes Berechnungsschema entwickelt. Gegen diese Entscheidung haben zwei der damaligen Kläger Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerden nun aber nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie seiner Meinung nach nicht substantiiert genug waren. Das Verfassungsgericht hat dabei aber besonders hohe Maßstäbe an die Begründung der Verfassungsbeschwerden gestellt und damit der Allgemeinheit letztlich einen Bärendienst erwiesen, weil nun weiter über eine vermeintliche oder tatsächliche Doppelbesteuerung von Leibrenten gestritten werden kann.
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