Mehrfach musste der Bundesfinanzhof bereits über die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen entscheiden. Es geht darum, ob die Höhe der Säumniszuschläge verfassungswidrig ist, weil sie einen anteiligen Zinscharakter haben. Anders als die anderen Senate haben die Richter des VI. Senats keine ernstlichen Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Der VI. Senat sieht die Säumniszuschläge in erster Linie als Druckmittel der Finanzverwaltung, sodass die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Zinsregelung nicht übertragbar sei. Die abschließende Klärung der Frage wird damit noch eine Weile auf sich warten lassen.
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