Im letzten Jahr hat sich der Kreis der Unternehmen und Organisationen, die zu einer Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind, drastisch erweitert. So läuft beispielsweise für GmbHs, UGs und Partnerschaftsgesellschaften die Frist zur Eintragung Ende Juni 2022 aus. Verbunden mit dieser neuen Eintragungspflicht ist eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die betroffenen Unternehmen. Während die Jahresgebühr 2020 noch bei 4,80 Euro lag, darf der Bundesanzeiger für 2021 schon 11,67 Euro und ab 2022 sogar 20,80 Euro pro Jahr berechnen. Immerhin führen zusätzliche Änderungen der Eintragungen innerhalb eines Jahres nicht zu weiteren Gebühren.
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