Zum 1. Januar 2022 ist eine Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben dem persönlichen Erscheinen in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Möglichkeit für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dabei den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz. Voraussetzung für die elektronische Arbeitslosmeldung ist daher, dass die Nutzung der sogenannten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert und ein entsprechendes Lesegerät vorhanden ist.
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