Das Bundesfinanzministerium hat jetzt darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich veranlassten Reisen ins Ausland zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt werden. Somit gelten die im Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
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