Bundestag und Bundesrat haben das "Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen" beschlossen, das den Zugang zu Familienleistungen vereinfachen soll. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, sodass die Daten nicht mehrfach angegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können auch Daten zwischen den Behörden übermittelt werden - zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So kann die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen. Die Bürger können selbst entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen wollen.
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