Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, aber teilweise privat genutztes Fahrzeug verkauft, ist der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Verkaufspreis als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen. Dass die vorgenommene Abschreibung für das Fahrzeug infolge der Besteuerung der Privatnutzung wirtschaftlich betrachtet teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Verkaufspreises bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine anschließende gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden Abschreibung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen