Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes die Obergrenze gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert. Der Bundesfinanzhof hat damit seine Rechtsprechung in dieser Frage aus der Zeit vor der Bilanzrechtsreform bestätigt und Unsicherheiten beseitigt, die sich aufgrund der mit der Reform verfolgten Steuerneutralität ergeben hatten. Im Streitfall war eine Rückstellung für die Handelsbilanz abgezinst worden, in der Steuerbilanz aber in voller Höhe erfasst.
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