Der Bundesrat hat im Oktober 2018 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2019 beschlossen. Erneut werden sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten um je rund 2,2, % angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2019 bundeseinheitlich
für eine freie Unterkunft monatlich 231 Euro oder täglich 7,70 Euro;
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,37 Euro (2018: 8,20 Euro), davon entfallen 1,77 Euro auf ein Frühstück und je 3,30 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 251 Euro (bisher 246 Euro; Frühstück 53 statt 52 Euro, Mittag- und Abendessen 99 statt 97 Euro).
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