Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, wenn ein Investitionsabzugsbetrag von einer Personengesellschaft als Ganzes in Anspruch genommen wird, die Investition aber später von einem Gesellschafter allein in dessen Sonderbetriebsvermögen vorgenommen wird. Das Gesetz verlangt nur, dass die Personengesellschaft innerhalb von drei Jahren ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anschafft oder herstellt. An keiner Stelle wird sie jedoch dazu verpflichtet, bereits bei der Antragstellung festzulegen, ob die Investition von der Gesamtgesellschaft oder einem einzelnen Gesellschafter finanziert werden wird, meint der Bundesfinanzhof.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen