Goldfinger-Modell ist legitim

Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.

Beim Goldfinger-Steuersparmodell gründeten Steuerzahler in Großbritannien eine Gesellschaft und nahmen den kreditfinanzierten Handel mit Gold auf. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dieses Modell bis zu einer gesetzlichen Änderung, die das Modell aushebeln sollte, ein legitimer Gewerbebetrieb war. Damit wirken sich die Anschaffungskosten für das Gold für die Anleger vorübergehend (Inlandsfall) oder dauerhaft (Auslandsfall) steuermindernd aus.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden