Die Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß. Den Bundesfinanzhof konnte keines der Argumente, das die verwitwete Mutter vorbrachte, davon überzeugen, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf den Splittingtarif haben sollten. Weder der Schutz der Familie noch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden den Anspruch rechtfertigen, meinen die Richter.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen