Bei hinterzogenen Steuern werden zusätzlich Hinterziehungszinsen fällig. Während der Zinssatz im Gesetz eindeutig geregelt ist, ist der Zeitpunkt, ab dem Zinsen berechnet werden, nicht immer so eindeutig. Bei der Schenkungsteuer beginnt der Zinslauf nach Ansicht des Finanzgerichts Münster zwölf Monate nach der nicht gemeldeten Schenkung. Das entspreche der dreimonatigen Anzeigefrist zuzüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für eine Schenkungsteuererklärung.
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