Geschäftsführer-Gehalt kann nicht pauschal versteuert werden

Auch wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich liegt, kann es nicht mit 20 % pauschal versteuert werden.

Wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro liegt, wird daraus noch keine geringfügige Beschäftigung, für die eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % in Frage kommt. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinn der Lohnsteuerpauschalierung setzt nämlich voraus, dass die Merkmale einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllt sind. Zwar kann auch ein GmbH-Geschäftsführer diese Voraussetzung erfüllen. Das gilt aber nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der GmbH hat.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden