Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber muss nun spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung finden, die dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 gilt. Auf bereits bestandskräftige Steuerbescheide hat das Urteil keine Auswirkungen, allerdings ergehen seit 2010 Bescheide in dieser Frage nur noch vorläufig. Für Erwerbsvorgänge bis zum 31. Dezember 2008 bleibt in jedem Fall das bisherige Recht weiter anwendbar.
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