Abzinsung eines unverzinslichen Darlehens an den Ehegatten

Ein unverzinsliches Darlehen eines Angehörigen für betriebliche Verbindlichkeiten ist notwendiges Betriebsvermögen und damit in der Bilanz abzuzinsen.

Ein zinsloses Darlehen des Ehegatten zur Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten muss in der Bilanz passiviert und abgezinst werden. Je nach Laufzeit des Darlehens kann damit am Anfang ein erheblicher Abzinsungsgewinn entstehen. Diese Auffassung des Finanzamts hat das Finanzgericht München bestätigt, weil es ein zinsloses Darlehen zur Tilgung betrieblicher Schulden für notwendiges Betriebsvermögen hält. Damit ist das Darlehen zu bilanzieren, und aufgrund der steuerlichen Vorgaben für zinslose Darlehen auch abzuzinsen. Der Unternehmer hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden