Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2013 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert und im konkreten Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Bundesfinanzministerium hält die Kritik des Bundesfinanzhofs aber für nicht berechtigt und hat jetzt auf die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden