Ende Oktober hat Deutschland eine internationale Konferenz zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ausgerichtet. Dort haben neben Deutschland 50 andere Staaten und Jurisdiktionen eine Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit dem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31. Dezember 2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1. Januar 2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch von Daten soll dann im September 2017 erfolgen.
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