Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer verfassungsgemäß ist. Keines der Argumente, dass die Klägerin vorbrachte, konnte die Richter überzeugen. Der bis zum Jahr 2007 mögliche Abzug der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer beruhte nicht auf einer verfassungsrechtlichen Vorgabe, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, der somit verfassungsrechtlich nicht gehindert war, die Abzugsfähigkeit zu modifizieren oder ganz abzuschaffen.
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