Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Selbstständige und andere freiwillig Versicherte für einen neben der Hauptbeschäftigung ausgeübten Minijob Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen müssen. Für den Minijob muss ein freiwillig Versicherter zwar keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen, weil der Arbeitgeber bereits den Pauschalbetrag gezahlt hat. In der Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber aber keinen Pauschalbetrag, weshalb die Beitragspflicht bestehen bleibt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen