Zwar haben sich die Finanzminister der Länder am 27. März 2014 grundsätzlich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen aber weiter verschärft werden. So soll unter anderem der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verdoppelt und der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Wann dieser Vorstoß in eine Gesetzesänderung münden soll, steht allerdings noch nicht fest.
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