Nach einem guten halben Jahr hat das Drama um das Jahressteuergesetz 2013 ein Ende gefunden. Im Juni haben nämlich Bundestag und Bundesrat den umfangreichen Änderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt, das damit quasi die Funktion des Jahressteuergesetzes 2013 übernimmt. Auf Wunsch der Länder wurden im Vermittlungsverfahren Änderungen vorgenommen, um Steuerschlupflöcher zu schließen. Das neugefasste Gesetz tritt zwar im Grundsatz am 30. Juni 2013 in Kraft, zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.
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