Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats hat der Bundestag jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Wenn jetzt in allen Fällen von Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist erhöht werde, sei dies ein Wertungswiderspruch. Es gebe einen Zielkonflikt, wenn Betrug an einem Privaten nach fünf Jahren verjähre und der Betrug am Staat erst nach zehn Jahren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen