Einsprüche gegen zumutbare Belastung ruhen weiterhin

Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.

Mittlerweile haben zwei Finanzgerichte entschieden, dass die Regelung über die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß ist. In beiden Fällen haben die Gerichte keine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, doch die Kläger haben jeweils eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Zwar führt so eine Nichtzulassungsbeschwerde anders als echte Revisionsverfahren eigentlich nicht dazu, dass Einsprüche in vergleichbaren Fällen automatisch Ruhen. Die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland haben die Finanzämter aber angewiesen, Einsprüche, die sich gegen die zumutbare Eigenbelastung richten, aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst trotzdem weiter ruhen zu lassen.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden