Wenn Sie eine Homepage mit einem frei zugänglichen Gästebuch betreiben, sollten Sie regelmäßig einen Blick auf die Kommentare Ihrer Besucher werfen. Sie müssen die Eintragungen auf einen möglichen rechtswidrigen Inhalt überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Andernfalls müssen Sie sich die Urheberschaft der Texte zurechnen lassen und damit die rechtlichen Konsequenzen tragen.
So hat das Landgericht Trier dem Betreiber einer Homepage eine wöchentliche Kontrolle des von ihm zur Verfügung gestellten digitalen Gästebuchs auferlegt. Anlass ist die Klage eines Steuerberaters gewesen, der in einem Gästebucheintrag mit Geldwäsche und Steuerbetrug in Verbindung gebracht wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen