Inzwischen befassen sich Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht in mehreren Verfahren mit der Frage, ob der Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf verfassungsgemäß ist. Daher hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein nun seine Finanzämter angewiesen, zumindest dann Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn der Beteiligungserwerb nicht mehr als 50 % der Anteile umfasst, und der Antragsteller ein berechtigtes Interesse geltend macht, beispielsweise weil sonst die Insolvenz droht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen