Wann genau das Einkommen im Jahr anfällt, spielt für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer keine Rolle. Die Vorauszahlungen müssen grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum dieses System nicht verfassungsgemäß sein sollte. Ebenso gibt es für den Bundesfinanzhof keinen Grund, für einen Steuerzahler, dessen Gewinn zum Großteil erst zum Ende des Jahres entsteht, unterschiedlich hohe Vorauszahlungen festzusetzen. Von dieser Praxis abzuweichen, sei mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, meint das Gericht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen