In diesem Jahr müssen schnelle Steuerzahler länger als gewohnt auf ihren Steuerbescheid warten. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin, denn gesetzliche Änderungen geben Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten (Lohnsteuerbescheinigungen, Beitrags- und Rentenbezugsmitteilungen etc.) an die Finanzverwaltung zu liefern. Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, sodass der Steuerbescheid nicht vor Mitte März beim Steuerzahler ankommt.
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