Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs kann eine Ansparabschreibung auch für Wirtschaftsgüter gebildet werden, die für eine Betriebsstätte im Ausland angeschafft werden. Leider gilt dies nur für Altfälle, denn inzwischen wurde die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, der explizit eine Verwendung des Wirtschaftsguts im Inland vorschreibt.
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