Selbstständige oder Freiberufler, die in ihrem Heimbüro einen internetfähigen PC auch beruflich nutzen, müssen für den PC keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist. Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte gilt also auch für beruflich genutzte PCs, das hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren eindeutig entschieden. Für die Gebührenbefreiung ist dabei auch egal, ob das Erstgerät im Büro oder im Privatbereich steht.
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