Um ihre Datenzugriffsrechte im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung effizienter nutzen zu können, hat sich die Finanzverwaltung einen neuen Standard ausgedacht - die Digitale Lohn-Schnittstelle (DLS). Niemand ist verpflichtet, die Daten in diesem Format zu übergeben, allerdings erhofft sich die Finanzverwaltung eine möglichst baldige und umfassende Verbreitung des Formats in den Lohnabrechnungsprogrammen. Die Nutzung des Formats ist durchaus auch im Interesse der Arbeitgeber, weil die Lohnsteuer-Außenprüfung dann schneller und mit weniger Aufwand für den Betrieb abgeschlossen werden kann. Natürlich brauchen Sie sich ohnehin um nichts zu kümmern, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung durch uns erledigen lassen.
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