Die geplante deutliche Verschärfung der Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige geht den Länderfinanzministern offenbar noch nicht weit genug. Sie wollen außerdem noch einen Strafzins von 5 Prozent pro Jahr verlangen. Ähnliche Wünsche hatten auch verschiedene Parlamentarier bereits geäußert, allerdings in Form einer Verwaltungsgebühr statt eines Strafzinses. Das Bundesfinanzministerium sieht jedoch verfassungsrechtliche Probleme mit einem zusätzlichen Strafzins. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Ende Februar geplant. Erst dann wird sich zeigen, inwiefern sich die Länder mit ihrem Wunsch noch durchsetzen können, und ob das Gesetz noch um eine Bagatellregelung ergänzt wird, sodass eine Strafbefreiung später nicht auch wegen vergessener Kleinbeträge noch nachträglich wegfallen kann.
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