Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf macht die GmbH & Co. KG für Freiberufler uninteressant. Die Richter meinen nämlich, dass alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufes erfüllen müssen, damit die Einkünfte gewerbesteuerfrei sind. Erfüllt auch nur ein Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, dann erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da die GmbH nun einmal kein Freiberufler sein kann, sind somit alle natürlichen Personen, die an der KG beteiligt sind, automatisch ebenfalls von der Gewerbesteuerfreiheit ausgenommen. Dass die GmbH weder zur Geschäftsführung in der KG befugt ist noch am Gewinn beteiligt wird, ändert an dieser Sichtweise nichts.
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