Fehlende Steuernummer kostet den Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.

Enthält eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination statt der dem leistenden Unternehmer erteilten Steuernummer, kann der Leistungsempfänger vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Rechnung, in der der ausstellende Unternehmer anstelle der Steuernummer das Aktenzeichen des Finanzamts aus dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer angegeben hatte. Der Unternehmer hätte eben seinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen müssen, meint der Bundesfinanzhof.


 

Sie können auch einfach unseren Newsletter abonnieren.
Klicken Sie dazu einfach auf „Inhalte laden“ und tragen sich in unseren Newsletter ein.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von onlineinfodienst.de zu laden.

Inhalt laden