Aufwendungen für Fahrten zur Hochschule, die der Student im Rahmen eines herkömmlichen Präsenzstudiums nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht, können nur mit der Pendlerpauschale berücksichtigt werden, meint das Finanzgericht Köln. Geklagt hatte eine Studentin, die die Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen ermittelte indem sie pro gefahrenem Kilometer und nicht pro Entfernungskilometer 0,30 Euro ansetzte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen